Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.
Unsere Angebote und Verkaufsunterlagen (z.B. Preislisten) sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich festgestellt wird. Die Übersendung von Katalogen, Prospekten oder Preislisten verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns geliefert oder schriftlich bestätigt werden.
Unsere Lieferungen und Leistungen im Fernabsatz (Webshop) bieten wir nur Kunden mit Sitz bzw. Wohnsitz in Österreich an. Die Abgabe unserer Arzneispezialitäten unterliegt dem Arzneimittelgesetz.
Preise
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk bzw. Auslieferungslager. Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Im Verrechnungsfall wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Bei Bestellungen mit einem Auftragswert unter EUR 150,-- excl. USt wird eine Pauschale für Bearbeitung und Transport in Höhe von EUR 12,-- in Rechnung gestellt.
Bei Bestellungen ab einem Auftragswert von EUR 150,-- excl. USt erfolgt die Lieferung grundsätzlich ohne Verrechnung von Kosten.
Für Expresslieferungen auf Kundenwunsch werden jedoch Transportkosten gesondert in Rechnung gestellt.
Sammlung und Behandlung von Elektro- und elektronischen Altgeräten gemäß §10(3) EAG-VO
Es wird mit den Nutzern von Elektro- und Elektronik-Altgeräten vereinbart, dass im Verkaufspreis der Produkte die Finanzierungsbeiträge zur Behandlung und Sammlung von Elektro- und Elektronikprodukten nicht inkludiert ist.
Zahlung
Innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ist der Preis netto ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Gefahrenübergang
Wie bereits unter dem Punkt „Preise“ beschrieben, sind Lieferungen ab Werk vereinbart. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Biotest verlassen hat. Eine Übernahme der Transportkosten durch Biotest hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vor vollständiger Bezahlung unserer Forderung ist es dem Kunden untersagt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und andere unsere Rechtsstellung beeinträchtigende Zugriffe Dritter auf die mit unserem Eigentumsvorbehalt behaftete Ware hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Er hat derartigen Maßnahmen unter Hinweis auf unser Vorbehaltungseigentum sofort zu widersprechen.
Mängelrüge / Mengenbeanstandungen
Mengenbeanstandungen können nur zwei Werktage ab Warenübernahme berücksichtigt werden.
Mängelrügen haben innerhalb von drei Tagen ab Zustellung der Ware schriftlich bei Biotest unter Angabe der Mängel zu erfolgen.
Ist eine Mängelrüge berechtigt, so wird Ersatz in Waren gleicher Art und gleichen Umfangs nach Format und Stückzahl bzw. Menge wie die beanstandete Ware geliefert.
Datenschutz
Biotest ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen den Käufer betreffenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu ermitteln und zu verarbeiten sowie an konzernmäßig verbundene Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere an die Biotest AG in Dreieich, zu übermitteln. Die Daten werden, ausgenommen den Konzern, nicht an Dritte weitergegeben.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Biotest und dem Kunden gilt das österreichische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wien.
Sonstiges
Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vorliegens einer Regelungslücke werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
